Ja, die Kosten für eine professionelle Entrümpelung können Sie von der Steuer absetzen. Der Fiskus erkennt diese Ausgaben als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ nach § 35a EStG an und belohnt Sie mit einer direkten Steuererleichterung.

Ganz praktisch heißt das: 20 % der reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten können Sie direkt von Ihrer fälligen Einkommensteuer abziehen. Das ist eine spürbare Entlastung für Ihren Geldbeutel.

Wie Sie die Kosten für eine Entrümpelung von der Steuer absetzen

Ob Sie einen kompletten Haushalt auflösen oder nur den Keller und Dachboden von altem Ballast befreien – eine Entrümpelung ist oft ein Kraftakt. Die gute Nachricht ist, dass Sie sich einen Teil der Kosten vom Finanzamt zurückholen können.

Damit dieser finanzielle Vorteil auch wirklich bei Ihnen ankommt, müssen Sie allerdings ein paar Spielregeln beachten. Eine saubere Abwicklung ist das A und O, damit das Finanzamt Ihre Ausgaben anstandslos akzeptiert.

Voraussetzungen für den Steuerabzug auf einen Blick

Damit das Finanzamt die Kosten Ihrer Entrümpelung ohne Weiteres anerkennt, müssen Sie drei zentrale Kriterien erfüllen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Punkte für Sie zusammen.

Voraussetzung Was bedeutet das konkret? Warum ist das entscheidend?
Ordnungsgemäße Rechnung Sie benötigen eine offizielle Rechnung mit Anschrift, Steuernummer und einer klaren Leistungsbeschreibung des Unternehmens. Ohne eine formell korrekte Rechnung existiert die Dienstleistung für das Finanzamt nicht. Eine einfache Quittung reicht nicht aus.
Getrennter Kostenausweis Die Rechnung muss Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten klar von den Material- und Entsorgungskosten trennen. Nur die Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten sind steuerlich absetzbar. Die reinen Entsorgungsgebühren sind es nicht.
Unbare Zahlung Bezahlen Sie die Rechnung ausschließlich per Banküberweisung. Der Kontoauszug dient als offizieller Nachweis. Das Finanzamt akzeptiert keine Barzahlungen, da diese nicht lückenlos nachvollziehbar sind und Schwarzarbeit begünstigen könnten.

Halten Sie sich an diese drei einfachen Schritte, steht Ihrer Steuerersparnis nichts mehr im Weg.

Wichtig zu wissen: Der maximale Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen ist auf 1.200 € pro Jahr gedeckelt. Dieser Betrag ergibt sich aus 20 % von maximal anrechenbaren Kosten in Höhe von 6.000 €.

Die folgende Grafik zeigt noch einmal ganz anschaulich, wie der Prozess von der Rechnung bis zur erfolgreichen Geltendmachung beim Finanzamt abläuft.

Flussdiagramm zur Entrümpelung, das den Prozess vom Erhalt der Rechnung bis zur erfolgreichen Zahlung darstellt.

Wie Sie sehen, führt der Weg zum Steuervorteil immer über eine prüfbare Rechnung und eine nachvollziehbare Überweisung.

Ein erfahrenes Unternehmen, das zum Beispiel eine Entrümpelung in Köln oder eine Wohnungsauflösung in Essen durchführt, kennt diese Anforderungen aus dem Effeff. Wir erstellen für Sie standardmäßig eine Rechnung, die alle Vorgaben des Finanzamts erfüllt, und weisen Sie auch aktiv darauf hin. So können Sie sicher sein, dass Sie nicht nur eine besenreine Immobilie übergeben bekommen, sondern auch den maximalen finanziellen Vorteil für sich nutzen.

Was genau das Finanzamt als haushaltsnahe Dienstleistung anerkennt

Damit die Entrümpelungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen wir einen Begriff genau unter die Lupe nehmen: die „haushaltsnahe Dienstleistung“. Stellen Sie sich das Ganze am besten wie eine klare Trennlinie vor. Der Staat fördert nämlich die menschliche Arbeitskraft, die bei Ihnen zu Hause anfällt – nicht aber die reinen Kosten für die Müllentsorgung.

Genau diese Unterscheidung ist der Dreh- und Angelpunkt für Ihre Steuerersparnis. Eine professionelle Rechnung muss diese Trennung sauber und für das Finanzamt nachvollziehbar ausweisen. Das ist die Grundvoraussetzung.

Welche Kosten sind absetzbar und welche nicht?

Um den Steuervorteil voll auszuschöpfen, ist es entscheidend, die abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Posten zu trennen. Ein seriöses Unternehmen, das zum Beispiel eine Haushaltsauflösung in Düsseldorf übernimmt, wird Ihnen diese Kosten ganz transparent aufschlüsseln.

Folgende Kosten können Sie beim Finanzamt ansetzen:

  • Arbeitslöhne: Das ist der Kern der Sache. Hierzu zählt alles, was die Mitarbeiter für das Ausräumen, die Demontage von Möbeln und den Abtransport in Rechnung stellen.
  • Fahrtkosten: Auch die An- und Abfahrt des Entrümpelungsteams zu Ihrem Objekt gehört zu den absetzbaren Aufwendungen.
  • Maschinenkosten: Wenn für die Arbeit spezielle Geräte wie ein Außenaufzug nötig sind, dürfen Sie auch diese Nutzungskosten als Teil der Dienstleistung geltend machen.

Diese Kosten sind hingegen nicht absetzbar:

  • Entsorgungsgebühren: Alle Gebühren, die auf dem Recyclinghof, der Deponie oder bei der Müllverbrennung für Sperrmüll, Sondermüll und Co. anfallen, müssen Sie selbst tragen.
  • Materialkosten: Werden Verbrauchsmaterialien wie Müllsäcke oder Kartons extra berechnet, können diese ebenfalls nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Ganz einfach gesagt: Der Fiskus fördert die Dienstleistung an sich, also die Arbeit in und an Ihrem Haushalt. Das reine Entsorgen von Gegenständen gilt als nachgelagerte Sachleistung und ist deshalb von der steuerlichen Förderung ausgenommen.

Praxisbeispiel: So sieht eine mustergültige Rechnung aus

Stellen wir uns vor, Sie müssen als Erbe in NRW die 3-Zimmer-Wohnung Ihrer Mutter auflösen lassen. Die Entrümpelung kostet insgesamt 2.400 €. Davon sind 1.600 € Arbeits- und Fahrtkosten, die restlichen 800 € sind reine Entsorgungsgebühren.

Für die Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG sind nur die 1.600 € Arbeitskosten relevant. Davon bekommen Sie 20 % direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen – das macht eine Ersparnis von satten 320 €.

Bei einer typischen 70-90 m² Wohnung in NRW, deren Räumung oft zwischen 800 € und 1.800 € kostet, liegt der Anteil der Arbeitskosten meist bei 60-70 %. Eine Steuerersparnis von 96 € bis 252 € ist hier also absolut realistisch. Einen tieferen Einblick in die Preisgestaltung gibt Ihnen unser Leitfaden zu den Kosten einer Entrümpelung.

Eine korrekte Rechnung würde diese Posten klar trennen:

Position Betrag Steuerlich relevant?
Arbeitslohn (2 Mitarbeiter, 8 Stunden) 1.280,00 € Ja
Fahrtkostenpauschale 50,00 € Ja
Summe abzugsfähige Kosten 1.330,00 € Ja (Grundlage für 20 %)
Entsorgungsgebühren (Recyclinghof) 470,00 € Nein
Gesamtbetrag (Netto) 1.800,00 €
Zzgl. 19 % MwSt. 342,00 €
Rechnungssumme (Brutto) 2.142,00 €

In diesem Beispiel würden Sie in Ihrer Steuererklärung den Brutto-Arbeitskostenanteil angeben (1.330,00 € + 19 % MwSt. = 1.582,70 €). Das Finanzamt berechnet daraufhin Ihre Steuerermäßigung von 20 %, was in diesem Fall 316,54 € ausmacht.

Mein Tipp aus der Praxis: Achten Sie bei der Wahl Ihres Dienstleisters unbedingt darauf, dass eine solche transparente Rechnung eine Selbstverständlichkeit ist. Unternehmen, die Ihnen nur einen Pauschalpreis ohne jegliche Aufschlüsselung anbieten, bringen Ihren Anspruch auf die Steuerermäßigung in Gefahr. Ein guter Partner weist Sie von sich aus auf diese Möglichkeit hin und stellt die Dokumente richtig aus.

Entrümpelungskosten im Erbfall: So sichern Sie sich Ihren Steuervorteil

Eine Wohnung nach einem Todesfall aufzulösen, ist für die Hinterbliebenen immer eine enorme emotionale Belastung. In dieser ohnehin schweren Zeit ist es gut zu wissen, dass der Staat Ihnen bei den anfallenden Kosten zumindest finanziell etwas unter die Arme greift. Denn ja, als Erbe können Sie die Kosten für die Entrümpelung von der Steuer absetzen – und das ist ein wichtiger Punkt, den viele nicht kennen.

Die Besonderheit dabei: Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst nie in der Immobilie des Verstorbenen gewohnt haben.

Zwei Männer besprechen Dokumente an einem Tisch, einer unterschreibt, mit dem Text 'Erben: Kosten absetzbar'.

Für das Finanzamt zählt die Räumung der Wohnung in diesem Fall als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Das klingt vielleicht erstmal technisch, bedeutet für Sie aber ganz konkret: Ihre persönliche Steuerlast wird direkt reduziert.

Wie der Steuerabzug für Erben genau funktioniert

Die Logik des Finanzamts ist hier recht einfach: Die Auflösung des Haushalts ist eine direkte Folge des Erbfalls und fällt somit in Ihre Verantwortung als Erbe. Die Dienstleistung wird also quasi „im Haushalt des Erblassers“ für Sie erbracht.

Dabei gelten die gleichen Spielregeln wie bei einer Entrümpelung in den eigenen vier Wänden:

  • Sie können 20 % der reinen Arbeits- und Fahrtkosten absetzen.
  • Die Zahlung muss nachweislich per Überweisung erfolgt sein (keine Barzahlung!).
  • Sie benötigen eine sauber aufgeschlüsselte Rechnung, die den Lohnanteil extra ausweist.

Ein seriöses Unternehmen, das sich mit der Thematik auskennt, weiß genau, worauf es ankommt. Ein Profi stellt Ihnen ganz selbstverständlich alle Dokumente so aus, dass das Finanzamt keine Rückfragen stellt und Sie sich diesen zusätzlichen Stress sparen können.

Sonderfall Erbengemeinschaft: Wer darf was absetzen?

Gibt es mehrere Erben, also eine Erbengemeinschaft, scheint die Sache auf den ersten Blick komplizierter. Aber keine Sorge, mit einer klaren Absprache ist das ganz unproblematisch. Normalerweise werden die Kosten für die Haushaltsauflösung direkt aus dem Nachlassvermögen bezahlt.

Wichtig zu wissen: Auch wenn die Rechnung gemeinschaftlich aus dem Nachlass beglichen wird, kann jeder einzelne Erbe seinen Anteil an den abzugsfähigen Kosten in seiner persönlichen Steuererklärung geltend machen. Die Höhe richtet sich dabei nach der jeweiligen Erbquote.

Stellen wir uns das an einem Beispiel vor: Zwei Geschwister erben zu gleichen Teilen (jeweils 50 %) und lassen die Wohnung der Eltern auflösen. Die abzugsfähigen Arbeitskosten auf der Rechnung belaufen sich auf 2.000 €.

  1. Gemeinsamer Auftrag: Die Erbengemeinschaft beauftragt und bezahlt die Entrümpelung.
  2. Kosten aufteilen: Jeder Erbe kann nun seinen Anteil an den Arbeitskosten, also 1.000 € (50 % von 2.000 €), in seiner Steuererklärung ansetzen.
  3. Individueller Steuervorteil: Jeder bekommt 20 % von seinem Anteil zurück. In diesem Fall sind das 200 € Steuerermäßigung pro Person.

Damit das Finanzamt hier reibungslos mitspielt, ist es am besten, wenn auf der Rechnung die Erbengemeinschaft als Auftraggeber genannt wird. Legen Sie am besten auch eine Kopie des Erbscheins bereit, falls doch einmal eine Nachfrage kommen sollte. Weitere Details zu den Herausforderungen im Erbfall haben wir für Sie in unserem Ratgeber zur Wohnungsauflösung nach einem Todesfall zusammengefasst.

Gerade in einer so aufwühlenden Zeit ist es Gold wert, einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu haben. Dieser nimmt Ihnen nicht nur die schwere Arbeit ab, sondern sorgt auch dafür, dass die gesamte Dokumentation für das Finanzamt von Anfang an sauber und korrekt ist. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren und müssen sich nicht noch zusätzlich mit administrativem Kleinkram herumschlagen.

Zusätzliche Sparpotenziale durch Handwerkerleistungen

Wussten Sie, dass Sie bei einer Haushaltsauflösung oder Entrümpelung oft mehr Steuern sparen können als nur über die haushaltsnahen Dienstleistungen? Viele Aufträge umfassen nämlich auch Arbeiten, die das Finanzamt als separate „Handwerkerleistungen“ einstuft – und dafür winkt ein eigener, zusätzlicher Steuerbonus.

Das ist ein Kniff, den viele nicht auf dem Schirm haben. Wer ihn kennt und bei der Steuererklärung richtig anwendet, holt sich oft noch einiges an Geld vom Staat zurück.

Was genau ist eine Handwerkerleistung bei einer Entrümpelung?

Ganz einfach: Während das reine Ausräumen und der Abtransport von Hausrat als haushaltsnahe Dienstleistung gilt, fallen alle Arbeiten zur Renovierung oder Instandsetzung in die Kategorie der Handwerkerleistungen. Solche Tätigkeiten sind oft nötig, um eine Wohnung oder ein Haus wieder fit für den Verkauf oder die Neuvermietung zu machen.

Hier ein paar typische Beispiele aus unserer Praxis:

  • Demontage von Einbauten: Der fachmännische Abbau einer alten Einbauküche oder fest montierter Wandschränke.
  • Entfernung von Bodenbelägen: Das mühsame Herausreißen von verklebtem Teppich, altem Parkett oder PVC-Boden.
  • Abbau von Wand- und Deckenverkleidungen: Das Entfernen von Holzvertäfelungen, Styroporplatten und ähnlichen Elementen.
  • Vorbereitende Malerarbeiten: Das Entfernen alter Tapeten oder das Abschleifen von Wänden als Vorbereitung für einen neuen Anstrich.

Für genau diese Arbeiten können Sie ebenfalls 20 % der reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Der entscheidende Unterschied: Der doppelte Förderrahmen

Der eigentliche Clou bei den Handwerkerleistungen ist der separate Förderrahmen. Denn während die haushaltsnahen Dienstleistungen gedeckelt sind, gibt es für Handwerkerleistungen einen eigenen Topf, den Sie anzapfen können.

Leistungsart Maximale Kosten pro Jahr (absetzbarer Anteil) Maximale Steuerermäßigung pro Jahr
Haushaltsnahe Dienstleistungen 6.000 € 1.200 €
Handwerkerleistungen 6.000 € 1.200 €

Das Beste daran: Sie können beide Steuervorteile nebeneinander und komplett unabhängig voneinander nutzen. In der Summe ist so eine maximale Steuerersparnis von bis zu 2.400 € pro Jahr drin!

Grundvoraussetzung ist natürlich eine sauber aufgeschlüsselte Rechnung, die Arbeitslöhne für die Entrümpelung und die Handwerkerleistungen klar voneinander trennt. Für uns als erfahrenen Anbieter ist das eine Selbstverständlichkeit.

Sonderfall Vermieter: Hier sind die Kosten voll absetzbar

Für Vermieter sieht die Sache sogar noch besser aus. Müssen Sie eine Immobilie nach einem Mieterwechsel entrümpeln und wieder herrichten, können Sie die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.

Hier gibt es keine Obergrenzen. Außerdem erkennt das Finanzamt nicht nur die Arbeitslöhne, sondern sämtliche Kosten an – also auch die reinen Gebühren für die Entsorgung. Das gilt übrigens auch für die aufwendige Räumung einer Messie-Wohnung. Die Ausgaben mindern dann direkt Ihre zu versteuernden Mieteinnahmen.

In unserem Ratgeber erklären wir Ihnen detailliert, wie Sie zum Beispiel Abfallgebühren steuerlich absetzen und worauf es dabei ankommt.

Egal, ob Sie als Privatperson, im Namen einer Erbengemeinschaft oder als Vermieter handeln – das Wissen um die steuerlichen Möglichkeiten ist bares Geld wert. Ein professioneller Partner sorgt nicht nur für eine besenreine Wohnung, sondern auch für eine finanzamtskonforme Rechnung, mit der Sie alle Sparpotenziale voll ausschöpfen können.

So holen Sie sich Ihr Geld zurück: Eine einfache Anleitung für die Steuererklärung

Alles parat? Sie haben die Rechnung unserer Entrümpelung, den Überweisungsbeleg und wissen jetzt, welcher Teil der Kosten absetzbar ist. Perfekt! Der nächste Schritt, das Ganze in die Steuererklärung einzutragen, schreckt viele ab – aber keine Sorge, das ist wirklich unkomplizierter, als es klingt.

Wir lotsen Sie jetzt Schritt für Schritt durch das ELSTER-Portal. Vergessen Sie die Angst vor dem Bürokratiedschungel, gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie Ihren Steuervorteil sicher und fehlerfrei nutzen.

Person gibt Kosten in ELSTER am Laptop ein, um die Steuererklärung vorzubereiten.

Das richtige Formular: Die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“

Der wichtigste Ort für Sie ist die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Das ist quasi der Sammelpunkt für alle Dienstleistungen, die Sie rund um Ihr Zuhause in Anspruch genommen haben – und genau da gehört auch die Entrümpelung rein.

Das Eintragen der Kosten in ELSTER, dem Online-Portal der Finanzverwaltung, ist zum Glück eine klare Sache. Hier ist eine kleine Wegbeschreibung, damit Sie die richtigen Felder auf Anhieb finden.

Kosten im ELSTER-Portal eintragen – so geht's

Schritt Ihre Aufgabe Wo im Formular?
1. Anlage hinzufügen Öffnen Sie Ihre Steuererklärung in ELSTER und wählen Sie unter „Weitere Vordrucke“ die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ aus. Hauptvordruck (ESt 1 A) → Weitere Vordrucke
2. Passende Kategorie finden Suchen Sie nach dem Abschnitt für „Haushaltsnahe Dienstleistungen“. Die Entrümpelung selbst fällt genau hierunter. Zeile 5: „Haushaltsnahe Dienstleistungen …“
3. Betrag eintragen Tippen Sie hier den Bruttobetrag der abzugsfähigen Kosten ein. Das ist der reine Arbeitslohn (plus Fahrtkosten) inklusive Mehrwertsteuer. Zeile 5, Spalte „Aufwendungen insgesamt“
4. Extra-Posten: Handwerker Falls wir für Sie zusätzlich Handwerkerleistungen (wie eine Küchen-Demontage) erbracht haben, gehört dieser Lohnanteil separat in den Abschnitt „Handwerkerleistungen“. Zeile 6: „Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen …“

Ein wichtiger Tipp aus der Praxis: Sie tragen immer den vollen Betrag der Arbeits- und Fahrtkosten aus der Rechnung ein. Das Finanzamt kümmert sich um den Rest und berechnet die Steuerermäßigung von 20 % ganz automatisch. Sie müssen also nicht selbst zum Taschenrechner greifen!

Die goldene Regel: Belege griffbereit halten, aber nicht mitschicken

Früher musste man einen ganzen Stapel Papier ans Finanzamt schicken. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei! Heute gilt die viel praktischere Belegvorhaltepflicht.

Für Sie heißt das ganz konkret:

  • Sie müssen Ihrer Steuererklärung keine Rechnungen oder Kontoauszüge beilegen.
  • Allerdings sind Sie verpflichtet, die Rechnung des Dienstleisters und den passenden Zahlungsnachweis (also den Kontoauszug) für mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
  • Nur wenn das Finanzamt direkt bei Ihnen nachfragt, müssen Sie diese Dokumente vorlegen können.

Ein fester Platz im Ordner genügt also, um bei eventuellen Rückfragen auf der sicheren Seite zu sein und den Steuervorteil nicht zu gefährden.

Ihre Checkliste für die Steuererklärung

Gehen Sie diese Punkte kurz durch, bevor Sie Ihre Erklärung absenden. Das ist der finale Sicherheitscheck:

  • [ ] Rechnung zur Hand? Sie weist Arbeitslohn, Fahrtkosten und die Steuernummer klar aus.
  • [ ] Per Überweisung bezahlt? Der Kontoauszug dient als unumstößlicher Beweis für die unbare Zahlung.
  • [ ] Richtiger Betrag im Kopf? Nur der Brutto-Arbeitslohn inklusive Fahrtkosten zählt, nicht die komplette Rechnungssumme.
  • [ ] Alles korrekt eingetragen? Die Summe ist in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ in der richtigen Zeile gelandet.
  • [ ] Sicher archiviert? Rechnung und Kontoauszug sind gut abgelegt, falls das Finanzamt doch mal nachfragt.

Wenn Sie diese Punkte abhaken können, haben Sie alles richtig gemacht. So wird die Steuererklärung zur reinen Formsache und Sie holen sich die Entlastung, die Ihnen zusteht.

Typische Fehler vermeiden und den vollen Steuervorteil sichern

Sie wissen jetzt, wie Sie die Kosten für Ihre Entrümpelung von der Steuer absetzen können. In der Theorie klingt das alles ganz einfach – doch in der Praxis lauern ein paar typische Fallstricke. Damit bei Ihnen alles glattläuft und Sie sich den maximalen Steuervorteil sichern, schauen wir uns die häufigsten Fehler einmal genauer an.

Oft sind es nur Kleinigkeiten oder formale Schnitzer, die das Finanzamt aufhorchen lassen oder sogar zur Ablehnung führen. Das muss aber wirklich nicht sein. Wenn man die Stolpersteine kennt, kann man sie ganz einfach umgehen.

Fehler 1: Die Rechnung in bar bezahlen

Der Klassiker unter den Fehlern, der Sie aber leider den gesamten Steuervorteil kosten kann, ist die Barzahlung. Auch wenn es sich unkompliziert anfühlt oder ein Dienstleister vielleicht darauf drängt – für das Finanzamt zählt eine Barzahlung nicht.

So geht es richtig: Bestehen Sie immer und ausnahmslos auf eine Zahlung per Banküberweisung. Nur Ihr Kontoauszug ist der wasserdichte Nachweis, den das Finanzamt akzeptiert. Ein Profi für eine Entrümpelung in Köln wird Sie übrigens niemals zu einer Barzahlung überreden wollen.

Fehler 2: Unvollständige oder pauschale Rechnungen

Genauso kritisch ist eine Rechnung, auf der einfach nur ein Gesamtbetrag steht. Wenn die Arbeits- und Lohnkosten nicht klar von den Entsorgungs- und Materialkosten getrennt sind, ist das Dokument für Ihre Steuererklärung leider wertlos. Das Finanzamt wird hier keine Schätzung vornehmen.

So geht es richtig: Werfen Sie sofort einen Blick auf die Rechnung, sobald Sie sie erhalten. Es ist entscheidend, dass der Lohnanteil (inklusive An- und Abfahrtskosten) als separater Posten ausgewiesen ist. Ein seriöses Unternehmen wie unseres stellt Ihnen standardmäßig eine finanzamtskonforme Rechnung aus.

Fehler 3: Die Höchstgrenzen nicht kennen oder überschreiten

Viele verschenken bares Geld, weil sie nicht wissen, dass sie die Fördertöpfe für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen parallel nutzen können. So wird entweder nur ein Teil des Potenzials ausgeschöpft, oder es werden Beträge angesetzt, die ohnehin über dem jährlichen Limit liegen.

So geht es richtig: Behalten Sie die beiden Obergrenzen im Kopf: Sie können bis zu 1.200 € für haushaltsnahe Dienstleistungen (20 % von 6.000 € Arbeitskosten) und zusätzlich 1.200 € für Handwerkerleistungen (ebenfalls 20 % von 6.000 € Arbeitskosten) erstattet bekommen.

Unser Tipp aus der Praxis: Sammeln Sie über das Jahr hinweg alle relevanten Rechnungen – also auch die vom Fensterputzer, Gärtner oder Schornsteinfeger. So behalten Sie den Überblick und können die Höchstgrenzen optimal ausnutzen.

Fehler 4: Die Kosten in der Steuererklärung schlicht vergessen

Es klingt fast zu banal, um wahr zu sein, aber es passiert ständig: Die bezahlte Rechnung für die Entrümpelung wird bei der Steuererklärung einfach vergessen. Damit lassen Sie Geld auf der Straße liegen, denn eine nachträgliche Korrektur ist mühsam und nicht immer möglich.

So geht es richtig: Legen Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg sofort nach der Überweisung in Ihren Ordner für die Steuererklärung. Ein kleiner Vermerk mit dem absetzbaren Betrag darauf hilft, beim Ausfüllen der Formulare alles direkt parat zu haben. Mehr Details zu den Kosten finden Sie auch in unserem Ratgeber über Erfahrungen zu Entrümpelungskosten.

Die wichtigsten Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit im Überblick

Das Thema Entrümpelungskosten und Steuererklärung wirft oft Fragen auf. Das ist verständlich, denn die Details sind entscheidend. Damit Sie genau wissen, worauf es ankommt und bares Geld sparen, haben wir hier die häufigsten Punkte aus unserer Erfahrung für Sie zusammengefasst.

Welche Kosten einer Entrümpelung kann ich genau absetzen?

Absetzen können Sie 20 % der reinen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten. Denken Sie dabei an den Lohn für das Räumungsteam, die Kosten für die An- und Abfahrt zum Objekt oder auch die Miete für spezielle Geräte wie einen Außenaufzug.

Was Sie nicht absetzen können, sind reine Material- oder Entsorgungskosten. Die Gebühren für den Recyclinghof oder die Kosten für Müllsäcke gehören leider nicht dazu. Genau deshalb ist eine detailliert aufgeschlüsselte Rechnung so wichtig – nur so erkennt das Finanzamt die Entrümpelungskosten als steuerlich absetzbar an.

Was ist der Unterschied zwischen haushaltsnahen und Handwerkerleistungen?

Der entscheidende Unterschied liegt darin, was genau gemacht wird. Die klassische Entrümpelung – also das Ausräumen von Möbeln, Kisten und anderem Hausrat – zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Hierfür winkt Ihnen ein Steuerbonus von bis zu 1.200 € pro Jahr.

Wenn unsere Mitarbeiter aber zusätzlich fest verbaute Teile entfernen, wie eine alte Einbauküche oder einen fest verklebten Teppich, fällt das unter die Handwerkerleistungen. Der Clou: Hierfür gibt es einen separaten Steuerbonus von ebenfalls bis zu 1.200 € im Jahr. Sie können also beide Vorteile nebeneinander nutzen und so Ihr Sparpotenzial verdoppeln.

Aus diesem Grund achten wir als professioneller Anbieter immer darauf, diese Posten auf der Rechnung klar voneinander zu trennen. So holen Sie das Maximum für sich heraus.

Kann ich die Kosten auch absetzen, wenn die Entrümpelung gar nicht bei mir zu Hause war?

Ja, absolut. Der klassische Fall ist die Haushaltsauflösung nach einem Erbfall. Wenn Sie als Erbe die Kosten für die Räumung der Wohnung eines Angehörigen übernehmen, können Sie diese Ausgaben in Ihrer eigenen Steuererklärung geltend machen.

Das funktioniert sogar dann, wenn Sie selbst nie in der Wohnung gelebt haben. Das Finanzamt akzeptiert, dass Sie als rechtlicher Nachfolger die Verantwortung für die Abwicklung des Haushalts tragen.

Muss ich die Rechnungen direkt mit der Steuererklärung einreichen?

Hier gibt es eine gute Nachricht: In der Regel nicht. In Deutschland gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet, Sie müssen die Rechnung und den Zahlungsnachweis (also den Kontoauszug, der die Überweisung belegt) lediglich griffbereit aufbewahren.

Nur wenn das Finanzamt explizit nachfragt, sind Sie in der Pflicht, die Unterlagen vorzulegen. Eine saubere Ablage schützt Sie also vor unnötigem Stress.


Sie planen eine professionelle Räumung und benötigen eine finanzamtskonforme Rechnung, auf die Sie sich verlassen können? Das Team von NRW-Haushaltsauflösung berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Projekt. Wir garantieren nicht nur eine besenreine Übergabe, sondern auch die korrekte Dokumentation für Ihre Steuererklärung.

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